Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum fällen zu lassen?
In vielen Gemeinden gilt eine Baumschutzsatzung. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt vom Standort, dem Baumart, Stammdurchmesser und anderen Faktoren ab. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung und Antragstellung.
Wann ist die beste Zeit für eine Fällung?
Die rechtlich zulässige Fällzeit liegt meist zwischen 1. Oktober und 28. Februar (außerhalb der Vogelschutzzeit gemäß Bundesnaturschutzgesetz). In begründeten Ausnahmefällen kann auch außerhalb dieses Zeitraums gefällt werden – mit entsprechender Genehmigung.
Wie läuft eine Baumfällung ab?
Je nach Standort, Größe und Zustand des Baums wählen wir die passende Methode – z. B. Seilklettertechnik, Abtragung in Einzelteilen oder Kranfällung. Sicherheit, Effizienz und Schutz der Umgebung stehen dabei immer an erster Stelle.
Was passiert mit dem Holz und den Ästen?
Auf Wunsch kümmern wir uns um den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung des Schnittguts. Alternativ kann das Holz auch vor Ort belassen oder für den Eigenbedarf verwertet werden.
Können Sie Bäume auch an schwierigen Standorten fällen?
Ja! Dank unserer Seilklettertechnik sind Fällungen in engen Gärten, Hinterhöfen, an Hängen oder in der Nähe von Gebäuden problemlos möglich – ganz ohne schwere Maschinen.
Was kostet eine Baumfällung?
Der Preis hängt von vielen Faktoren ab: Baumgröße, Zugänglichkeit, Technik, Aufwand und Entsorgung. Wir bieten Ihnen nach einer Besichtigung ein transparentes, faires Angebot.
Entfernen Sie auch die Baumwurzel oder den Stubben?
Ja. Wir bieten auf Wunsch die Wurzelentfernung per Fräse an. So kann die Fläche anschließend neu bepflanzt oder bebaut werden.